Unsere Datenschutz-Ziele – AVB Autoverwertung Beck
Die im Folgenden aufgeführten Grundsätze bringen zum Ausdruck, dass ein reibungslos funktionierender Datenschutz notwendig ist, um die gesetzlichen Regelungen, allgemein anerkannte Standards und interne Vorgaben einzuhalten, die rechtskonforme Abwicklung aller Geschäfte sicherzustellen und dem Vertrauen des Kunden gerecht zu werden. Die Grundsätze verankern den Datenschutz in den Prozessen des Unternehmens.
Persönlichkeitsrechte
Ziel ist es, das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und in welchem Umfang andere von seinen persönlichen Lebenssachverhalten erfahren, zu gewährleisten (Recht auf informationelle Selbstbestimmung).
Datensparsamkeit und Datenvermeidung
Ziel ist es, die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen so auszurichten, dass so wenig personenbezogene Daten wie möglich erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, insbesondere sollten personenbezogene Daten anonymisiert oder pseudonymisiert werden, soweit dies nach dem Verwendungszweck möglich ist und keinen im Verhältnis zu den angestrebten Schutzzweck unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Zulässigkeit der Datenerhebung
Ziel ist es, die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nur zuzulassen, soweit die gültigen Datenschutzgesetze, andere Rechtsvorschriften oder der Verhaltenskodex dies erlauben oder anordnen oder der Betroffene eingewilligt hat.
Zweckbindung und Erforderlichkeit
Ziel ist es, personenbezogene Daten grundsätzlich nur für den vorgesehenen Zweck zu erheben, verarbeiten oder zu nutzen. Für einen anderen Zweck sollten die Daten nur erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wenn die Zweckänderung durch Gesetz oder Einwilligung des Betroffenen zugelassen ist. Insbesondere sollen personenbezogene Daten, die ausschließlich zu Zwecken der Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, nur für diese Zwecke verwendet werden (besondere Zweckbindung)
Datengeheimnis
Ziel ist es, den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen zu untersagen, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Hierzu werden die Mitarbeiter bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis verpflichtet und darauf hingewiesen, dass das Datengeheimnis auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fortbesteht.
Transparenz
Ziel ist es, den Umgang mit personenbezogenen Daten transparent zu machen, d.h. Art und Umfang der Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung nachvollziehbar zu gestalten und bei Bedarf offenzulegen. Betroffene können sich mit Fragen und Beschwerden an das Unternehmen wenden, insbesondere an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens oder an ihren Ansprechpartner im Unternehmen.
Technische und organisatorische Maßnahmen
Ziel ist es, technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausführung der Vorschriften der gültigen Datenschutzgesetze oder anderer einschlägiger Rechtsvorschriften zu gewährleisten. Dabei werden insbesondere die Grundwerte der Vertraulichkeit, Integrität (inkl. Verbindlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Authentizität) und Verfügbarkeit gewährleistet.
Verhältnismäßigkeit
Ziel ist es im Sinne einer Interessenabwägung stets zu prüfen, ob die Verwendung der personenbezogenen Daten durch die verantwortliche Stelle für den konkreten Zweck geeignet, erforderlich und angemessen ist und nicht zu stark in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eingreift.